Monocam: Verkehrsminister will Handyblitzer bundesweit einsetzen
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger will Handyblitzer wie die Monocam in ganz Deutschland einsetzen. Doch es fehlen eine Rechtsgrundlage und Daten zu Fehlerquoten.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) spricht sich für eine bundesweite Einführung sogenannter Handyblitzer aus. Gemeint sind Kamerasysteme wie die Monocam, die Autofahrer mit dem Smartphone in der Hand automatisch erkennen sollen. Bislang nutzt nur Rheinland-Pfalz die Technik im Regelbetrieb. Für einen flächendeckenden Einsatz fehlt eine bundesgesetzliche Grundlage.
So arbeitet die Monocam
Die Kamera hängt erhöht, etwa an einer Brücke, und fotografiert schräg in vorbeifahrende Autos. Eine Software sucht im Fahrerbereich nach einem Mobiltelefon und passender Hand- oder Armhaltung. Treffer werden markiert. Laut Matthias Emmerich, Leiter der Polizeiinspektion Trier, gleicht sie die Bilder mit rund 20.000 Referenzbildern ab und lernt im Betrieb nicht dazu.
Über ein Bußgeld entscheiden geschulte Polizeikräfte, die jeden Treffer sichten. Verboten ist vor allem, ein Gerät während der Fahrt aufzunehmen oder zu halten; Freisprechanlage, fest eingebaute Systeme und Bluetooth-Headsets sind erlaubt.
Rechtliche Hürden und offene Fragen
Heikel ist, dass die Kamera zunächst alle Fahrer erfasst, bevor ein Verdacht besteht. Das OLG Koblenz beanstandete im Oktober 2025 Aufnahmen aus der Zeit vor der Landesregelung. Seit März 2025 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Grundlage im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, ob das Land dafür zuständig ist, bleibt unter Juristen umstritten. Ein Bundesgesetz müsste Einsatzorte, erfasste Daten, Prüfverfahren, Löschfristen und Rechtsschutz regeln.
Im Test 2022 in Trier und Mainz kamen 1268 Verstöße zusammen, im ersten Halbjahr 2026 allein in Trier knapp 700. Laut Emmerich sank die Handynutzung im Umfeld angekündigter Kameras in der Testphase um rund 70 Prozent; die aktuelle Entwicklung müsse neu ausgewertet werden. Das Land kaufte fünf Kameras für 200.000 Euro. Zu unbrauchbaren Aufnahmen, verworfenen Treffern und erfolgreichen Einsprüchen liegen keine Zahlen vor. Dass die Kameras Unfälle verhindern, ist nicht belegt.
Unklar sind auch die Kosten eines bundesweiten Betriebs. Da die Verkehrsüberwachung Ländersache ist, dürften Anschaffung und Betrieb über die Polizeihaushalte laufen. Ob Kameras künftig auch innerorts oder an Landstraßen hängen dürfen, hängt von der Ausgestaltung eines Bundesgesetzes ab.
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