Südkorea stoppt 760 mutmaßliche Broker-Anträge für Förderkredite
Südkoreas Mittelstandsministerium hat 9.117 Förderanträge von doppelten IP-Adressen entdeckt und 760 Verdachtsfälle über 322,6 Milliarden Won gestoppt.

Das südkoreanische Ministerium für KMU und Start-ups hat zwischen Januar und Ende Oktober 9.117 Anträge auf staatliche Förderkredite aufgedeckt, die von doppelt genutzten IP-Adressen eingereicht wurden. In 760 Fällen mit einem Volumen von 322,6 Milliarden Won besteht der Verdacht, dass illegale Broker beteiligt waren. Diese Anträge wurden bereits in der Antragsphase blockiert.
Die Zahlen nannte das Ministerium am 5. November bei der siebten Sitzung seiner Taskforce zu unzulässiger Drittbeteiligung in Seoul unter Vorsitz von Vizeminister Noh Yong-seok. Künftig sollen die Institutionen Anträge mit identischer IP-Adresse nach einheitlichen Kriterien behandeln. Bisher unterschieden sich die Regeln von Behörde zu Behörde.
Was als unzulässige Beteiligung gilt
Das Ministerium versteht darunter Beratungsfirmen, die über Beratung und Antragshilfe hinausgehen und etwa falsche Unterlagen erstellen. Genannte Methoden sind überhöhte Gebühren, aufgedrängte Versicherungen und die Vortäuschung, eine Behörde zu sein. Förderkredite sollen die Unternehmer grundsätzlich selbst beantragen. Das Gesamtvolumen dieses Jahres beträgt 7,7933 Billionen Won, davon 4,4313 Billionen für kleine und mittlere Unternehmen und 3,3620 Billionen für Kleinstgewerbetreibende.
Gleiche IP-Adressen tauchen häufig auf, wenn ein Broker Anträge mehrerer Firmen an einem Ort erstellt und einreicht. Entsprechende Prüfsysteme betreiben die KMU-Förderagentur seit April 2025, der Technologiegarantiefonds seit Mai und die Kleinunternehmer-Agentur seit Januar dieses Jahres.
Lücken bei der Durchsetzung
Eine am 14. Oktober veröffentlichte Analyse der Abgeordneten Kwon Hyang-yeop ergab 2.429 Anträge über 13,172 Billionen Won von 744 gemeinsam genutzten IP-Adressen. 903 davon, rund 178,4 Milliarden Won, wurden bewilligt. Die Kleinunternehmer-Agentur stellte bei 149 von 347 Fällen eine Antragstellung durch Dritte fest, hatte aber keine Beweise für unzulässige Beteiligung und ergriff keine Maßnahmen. Kwon betonte, dass nicht jeder Antrag mit gleicher IP automatisch auf einen Broker hindeute.
Bei der Meldestelle gingen von Januar bis Oktober 723 Hinweise ein. Das Ministerium beantragte in 14 Fällen Ermittlungen, zwei gingen an die Staatsanwaltschaft, eine Quote von 1,9 Prozent.
Vom 11. November bis 8. Dezember läuft eine verstärkte Meldephase, an der erstmals die Nationale Polizeibehörde neben den vier Förderinstituten teilnimmt. Die Polizei weist darauf hin, dass Gebühren oder Beratungskosten unter beliebigem Namen für die Vermittlung eines Kredits gegen das Kreditvergabegesetz verstoßen können. Das Ministerium will zudem Belohnungen für Hinweisgeber und Straffreiheit bei Selbstanzeige ausweiten.
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