Russland: Einfachere öffentliche Beschaffung von Cloud-Kapazität für KI
Eine Arbeitsgruppe der Regierung berät über Änderungen der Gesetze 44-FZ und 223-FZ, damit staatliche Stellen Cloud- und Rechenkapazitäten für KI leichter einkaufen können.

Eine Arbeitsgruppe der russischen Regierung diskutiert Änderungen im Vergaberecht, die staatlichen Stellen und Staatsunternehmen den Einkauf von Cloud- und Rechenkapazitäten für künstliche Intelligenz erleichtern sollen. Die Gruppe „Infrastruktur und Rechenzentren für KI“ gehört zur KI-Unterkommission der Regierung und prüft laut ihren Unterlagen Änderungen am Gesetz 223-FZ für Staatsunternehmen und am Gesetz 44-FZ für Behörden.
Die geltenden Verfahren seien kompliziert und langwierig, erklärt die Gruppe. Das schränke den Einsatz von Clouds für kritische Informationsinfrastruktur (KII) im öffentlichen Sektor ein. Die Praxis an der Börse zeige, dass Beschaffungen deutlich einfacher und schneller ablaufen können, und zwar mit Garantien für Leistung und Qualität.
Die Vorschläge im Überblick
Die Vorschläge stammen von der Non-Profit-Organisation „Koordinierungsrat für Rechenzentren und Cloud-Technologien“. Sie argumentiert, Cloud-Dienste unterschieden sich von gewöhnlichen Waren: Sie werden nach Bedarf genutzt, die Ressourcen lassen sich rasch hoch- oder herunterskalieren, und der Kunde kauft keine Hardware. Vorgeschlagen werden mehrere Änderungen:
- Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch für Cloud-Computing und -Dienste (IaaS, PaaS, geschützte Clouds) nach 44-FZ und 223-FZ sowie nach den Standardverträgen des Digitalministeriums.
- Einfachere Anbieterauswahl für geschützte Lösungen: Direktvergabe an einen einzigen Anbieter mit passendem Sicherheitszertifikat oder ein vereinfachtes Auswahlverfahren unter Anbietern mit Zertifikat der Klasse K1 oder mit einem dedizierten geschützten Bereich für KII-Objekte.
- Streichung der Pflicht, Ausrüstung in die Bilanz des Auftraggebers zu überführen, da sie bei Cloud-Diensten keine Rolle spielt.
Reaktionen und weiteres Vorgehen
Das Digitalministerium äußert sich nicht zu den Initiativen. Eine abgestimmte Fassung der Vorschläge liege dort noch nicht vor, Änderungen würden im üblichen Verfahren geprüft. Das KI-Entwicklungszentrum des Analysezentrums der Regierung betonte, die Gespräche fänden auf Ebene der Arbeitsgruppen statt; über eine Annahme der Änderungen zu sprechen, sei verfrüht.
Dmitri Panyschew vom Anbieter RTK-TsOD, zuständig für die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, sagte, die meisten Initiativen seien positiv, müssten aber weiter ausgearbeitet werden. Die endgültigen Formulierungen seien mit den Regulierern noch nicht abgestimmt. Würden einzelne Vorschläge gesetzlich verankert, helfe das der Einführung von KI-Lösungen in Staat und Wirtschaft und vereinfache Ausschreibungen.
Eine Quelle aus dem Rechenzentrumsmarkt verwies darauf, dass Kunden beim Cloud-Einkauf weit mehr als ein Volumen festlegen: GPUs, Plattform, Support, Verfügbarkeit (SLA), Reaktion auf Störungen und Datenschutzvorgaben. Wie das Verfahren aufgebaut ist, bestimmt unmittelbar, wie lange Vorbereitung und Abstimmung bis zum Projektstart dauern.
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