Russland: Starke E-Scooter sollen wie Mopeds gelten
Russlands Verkehrsministerium will E-Scooter und E-Bikes ab 250 Watt wie Mopeds behandeln und Lieferkurieren das Fahren auf Gehwegen verbieten.

Das russische Verkehrsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung veröffentlicht, nach dem leistungsstarke E-Scooter und E-Bikes künftig Mopeds gleichgestellt würden. Der Text liegt zur öffentlichen Diskussion vor, die Arbeit daran dauerte mehr als ein Jahr.
E-Scooter und E-Bikes mit einem Motor von 250 Watt bis 4 Kilowatt sollen als „mechanisches Fahrzeug“ gelten. Fahrer bräuchten dann den Führerschein der Klasse M, der für Mopeds und Roller vorgesehen ist.
Neue Kategorie für Elektrokleinstfahrzeuge
Unter den Begriff „individuelles Mobilitätsmittel“ (russisch SIM) fielen E-Scooter und E-Bikes mit höchstens 25 km/h und einem Motor von 100 bis 250 Watt. Wer so ein Gerät lenkt, gilt rechtlich als „Fahrer“ und muss ähnliche Pflichten erfüllen wie Autofahrer: das Fahrzeug vor der Fahrt auf seinen technischen Zustand prüfen, auf Verlangen der Polizei anhalten, nicht alkoholisiert fahren und keine Unfallflucht begehen.
Jugendliche unter 16 Jahren dürften nur außerhalb „allgemein zugänglicher Flächen“ fahren, also nicht auf Straßen, Uferpromenaden, in Grünanlagen oder auf Boulevards. Das Fahren zu zweit wird ausdrücklich verboten. Wer älter als 16 ist, dürfte Radwege, Fahrradzonen und Fahrbahnen in Innenhöfen nutzen. Gibt es einen Radstreifen, wäre das Ausweichen auf die normale Straße oder Hauptstraße untersagt.
Kuriere und Gehwege
Die Fahrt auf Gehwegen und Fußgängerwegen wäre nur erlaubt, wenn kein Radstreifen vorhanden ist. Ausgenommen sind Geräte mit mehr als 35 Kilogramm Gewicht oder solche, die für die gewerbliche Lieferung von Waren genutzt werden. Damit bleiben Lieferkuriere faktisch von Gehwegen verbannt.
Der Entwurf sieht zudem die Möglichkeit kostenpflichtigen Parkens für solche Fahrzeuge vor. Regionale Behörden könnten Stellflächen mit Verkehrszeichen oder Markierungen kennzeichnen; blaue Markierungen stünden für gebührenpflichtiges Parken.
Dabei handelt es sich bislang nur um einen Entwurf, der nach der öffentlichen Beratung noch geändert werden kann.
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