Elvis Presley verklagt Anthropic wegen KI-Training mit Songs
Die Rechteinhaber von Elvis Presleys Musik verklagen Anthropic: Mehr als 270 Songs sollen ohne Zustimmung ins Training von Claude geflossen sein. Gefordert werden über 41 Millionen Dollar.

Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley gehen juristisch gegen das KI-Unternehmen Anthropic vor. Der Entwickler des Chatbots Claude soll mehr als 270 Lieder des King of Rock'n'Roll zum Training seiner KI-Modelle genutzt haben, ohne dass die Verwalter des musikalischen Erbes zugestimmt hätten.
Die Klage wurde am 23. Oktober bei einem kalifornischen Gericht eingereicht. Sie fordert Schadenersatz von mehr als 41 Millionen US-Dollar (rund 36,6 Millionen Euro), das entspricht 150.000 Dollar pro Song. Betroffen sind unter anderem Hits wie „Can't Help Falling in Love“, „A Little Less Conversation“ und „Return to Sender“.
Vorwurf: Schutzmaßnahmen umgangen
Neben den Urheberrechtsverletzungen werfen die Kläger Anthropic vor, Schutzmaßnahmen für die Musik umgangen und Copyright-Informationen aus den Liedern entfernt oder verändert zu haben. Laut Klageschrift hat Anthropic sein gesamtes Geschäftsmodell in nie dagewesenem Ausmaß auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut.
Auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur äußerte sich Anthropic zunächst nicht. Der New York Times teilte das Unternehmen am 25. Oktober jedoch mit, es widerspreche den Vorwürfen und wolle sich gegen die Klage verteidigen.
Prominenter Fall in einem größeren Streit
Musiklabels haben KI-Firmen schon zuvor wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Das Branchenmagazin Billboard bezeichnet den neuen Fall als das hochkarätigste juristische Vorgehen, das je im Namen eines einzelnen Musikers eingeleitet wurde, schließlich gehe es um den „berühmtesten Musikkünstler aller Zeiten“.
Auch andere Unternehmen wie OpenAI, der Entwickler von ChatGPT, sehen sich Vorwürfen und Klagen zur Entwicklung ihrer Modelle ausgesetzt. KI-Programme werden mit Millionen von Daten aus Büchern, dem Internet und anderen Quellen trainiert, um möglichst präzise Antworten zu berechnen.
Viele Rechtsfragen sind weiterhin ungeklärt. KI-Firmen wie Anthropic berufen sich vor Gericht meist auf den Grundsatz des „Fair Use“, weil aus der Nutzung etwas Neues entstehe. Ob das Gericht dieser Argumentation bei Musik folgt, dürfte im Verfahren eine zentrale Rolle spielen.
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