Golfzon Country: MBK und Golfzon Holdings streiten über Verkauf
Golfzon Holdings droht mit rechtlichen Schritten gegen den Verkauf von Golfzon Country durch MBK Partners. MBK beruft sich auf den Gesellschaftervertrag.

Der Streit zwischen den Gesellschaftern um den geplanten Verkauf von Golfzon Country durch MBK Partners könnte vor Gericht landen. Golfzon Holdings erklärt, der Verkauf widerspreche den Zusagen zur Wahrung der Unternehmenskontrolle, die beim Einstieg von MBK gemacht worden seien. MBK entgegnet, der Verkauf folge dem Gesellschaftervertrag.
Am 27. Oktober unterzeichnete MBK einen Aktienkaufvertrag (SPA) über den Verkauf der Kontrolle an Golfzon Country an ein Konsortium aus The Siena Group und CL Asset Management. Auf Basis umgewandelter Stammaktien hält die MBK-Seite 68,4 Prozent, Golfzon Holdings 31,6 Prozent. MBK macht sein Mitverkaufsrecht (Drag-along) geltend, um auch die Anteile von Golfzon Holdings zu veräußern.
In einer Stellungnahme vom 28. Oktober erklärte Golfzon Holdings, dem einseitigen Verkauf nicht zuzustimmen. Man werde zum Schutz von Kontrolle und Aktionärsrechten Maßnahmen ergreifen, einschließlich rechtlicher Schritte.
Kernfrage: Börsengang bleibt aus
Strittig ist vor allem, ob MBK ohne einen erfolgten Börsengang (IPO) den Verkauf der Anteile von Golfzon Holdings verlangen kann. Golfzon Holdings sagt, es habe die Investition unter der Annahme akzeptiert, dass MBK einen IPO durchführt und auch beim Ausstieg die Kontrolle garantiert. Ein Verkauf ohne Börsengang laufe dem Zweck der Zusammenarbeit zuwider.
MBK hielt am 29. Oktober dagegen: Der Vertrag erlaube ausdrücklich, bei einem gescheiterten IPO die Anteile von Golfzon Holdings gebündelt an Dritte zu verkaufen. Auch die Kontrollgarantie gelte nur bei erfolgreichem IPO. Zudem habe man Golfzon Holdings ein Vorkaufsangebot gemacht, sich aber für The Siena Group entschieden, weil deren Konditionen günstiger gewesen seien als Preis und Struktur des letzten Angebots von Golfzon Holdings.
Pachtverträge als zweite Front
Der Konflikt betrifft auch die Pachtverträge für vier Golfanlagen – Anseong H, Anseong W, Seonun und Cheongtong –, die der Tochter Golfzon Country Asset Management gehören. Golfzon Holdings hält sie für unfair: keine gesonderte Kaution, niedrige Pacht und ein Verlängerungsrecht des Pächters. Man habe das für das Wachstum von Golfzon Country in Kauf genommen, doch Forderungen nach Anpassung der Pacht wegen höherer Zinsen und Betriebskosten seien abgelehnt worden.
MBK erwidert, die Verträge seien bei der Investition einvernehmlich geschlossen worden. Langjährige Vereinbarungen erst nach dem Bieterwettbewerb als unfair zu bezeichnen, sei nicht stichhaltig.
Da beide Seiten den Vertrag unterschiedlich auslegen, dürften der genaue Wortlaut des Gesellschaftervertrags und die Voraussetzungen für das Mitverkaufsrecht entscheidend werden.
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