Frankreich: Nationalversammlung beschließt Gigabyte-Steuer
Frankreichs Abgeordnete haben mit 11 zu 10 Stimmen eine Abgabe von 5,5 Cent je Gigabyte beschlossen, die Streaming-, Gaming- und Social-Plattformen zahlen sollen.

Die französische Nationalversammlung hat am Freitag, 30. Oktober, den Änderungsantrag I-1358 zum Haushaltsgesetz 2027 angenommen. Er führt eine Steuer von 0,055 Euro pro Gigabyte ein, das an Internetnutzer in Frankreich gesendet wird. Die Abstimmung fiel mit 11 zu 10 Stimmen knapp aus, obwohl Regierung und Generalberichterstatter des Haushalts dagegen waren. Eingebracht hat den Text der sozialistische Abgeordnete Laurent Lhardit.
Besteuert werden die Unternehmen, die Daten verschicken: Videoplattformen, soziale Netzwerke und Inhalteverteiler. Nutzer zahlen nicht direkt, Internetanbieter ebenfalls nicht. Sie sollen als Zähler dienen und die an ihre Kunden gelieferten Mengen unter Aufsicht der Regulierungsbehörde Arcep und der Steuerbehörden messen, ohne Inhalt oder Ziel zu prüfen. Der Download eines 100-GB-Spiels würde Steam oder den PlayStation Store demnach 5,50 Euro Steuer kosten. Gedeckelt ist die Abgabe bei 15 Prozent des Umsatzes in Frankreich oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Bis zu 10 Milliarden Euro im Jahr
Die Autoren erwarten bis zu 10 Milliarden Euro jährlich. Grundlage ist eine Arcep-Schätzung von 200 Milliarden Gigabyte pro Jahr an französische Anschlüsse, die zur Hälfte von fünf Akteuren stammen: Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai. Mit 5,5 Cent ergibt das vor den Deckelungen 11 Milliarden Euro.
Auf dem Papier trifft die Steuer Big Tech, doch nichts hindert Netflix, Disney+ oder einen Spielepublisher daran, sie in die französischen Abopreise einzurechnen. Der Satz ist zudem hoch: Der Transport eines Gigabytes kostet im Großhandel meist weniger als einen Cent, die Steuer läge also mehr als fünfmal darüber. Laut Arcep verbrauchte ein Festnetzanschluss Anfang 2026 im Schnitt 267 GB im Monat, theoretisch also 14,70 Euro Steuer pro Anschluss und Monat.
Da Abos Pauschalpreise haben, die Steuer aber mit jeder Stunde Video steigt, kosten Vielseher die Plattformen mehr. Diese könnten Preise erhöhen, geringere Margen hinnehmen oder Videos stärker komprimieren und die Auflösung senken. Letzteres benennt der Antrag offen als Vorteil für die Umwelt.
Wie es weitergeht
Der Änderungsantrag ist nur eine Etappe. Die Abgeordneten müssen noch über den gesamten Einnahmenteil des Haushalts abstimmen, danach geht der Text an den Senat, der die Maßnahme streichen oder umschreiben kann. Auch die Regierung kann sie kippen, wenn sie mit Artikel 49.3 eine Fassung ohne den Antrag durchsetzt. Überlebt die Steuer, muss ein Dekret noch regeln, wie die Gigabyte gemessen und erhoben werden.
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