T map: Verkauf an Goldman Sachs erlaubt keinen freien Datenexport
Auch wenn Goldman Sachs die Kontrolle über Südkoreas größte Navi-App T map übernimmt, dürfen Nutzerdaten nicht beliebig ins Ausland gelangen. Das Datenschutzrecht gilt weiter.

Selbst wenn ausländisches Kapital die Kontrolle über T map, Südkoreas größten Navigationsdienst, übernimmt, dürfen Nutzerdaten nicht einfach ins Ausland gebracht werden. Der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung und das Recht, personenbezogene Daten zu nutzen, sind zwei getrennte Dinge. Auch ausländische Investoren unterliegen den koreanischen Datenschutzregeln.
Wie aus der Branche zu hören ist, will die Investmentbank Goldman Sachs die Anteile von SK Square, dem größten Aktionär von T map Mobility, sowie von Finanzinvestoren übernehmen. SK Square hält 63,23 Prozent; Goldman soll über einen Anteil von 60 bis 70 Prozent verhandeln. Das Volumen wird mit 700 bis 800 Milliarden Won beziffert. SK Square will die Gespräche noch in diesem Jahr abschließen und erwägt, einen Teil der Anteile zu behalten, um bei KI weiter mit T map Mobility zusammenzuarbeiten.
Was das Gesetz vorsieht
Die Sorge liegt nahe: T map kommt auf rund 25 Millionen kumulierte Nutzer und verfügt über umfangreiche Daten wie Fahrstrecken und Fahrprotokolle. Ein Wechsel des Hauptaktionärs verschafft aber nicht automatisch Zugriff auf diese Daten oder Nutzungsrechte.
Nach dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten gelten die Weitergabe ins Ausland, die Einsicht von dort, die Auftragsverarbeitung und die Speicherung im Ausland als grenzüberschreitende Übermittlung. Sie ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Praktisch müsste demnach die Einwilligung aller 25 Millionen Nutzer vorliegen, damit ein Transfer überhaupt beginnen könnte, sofern keine andere Rechtsgrundlage greift.
Auch der Fernzugriff aus dem Ausland auf Server in Korea kann unter diese Regeln fallen. Dass Daten im Inland liegen, öffnet den Zugriff aus dem Ausland nicht.
Aufsicht und Ausblick
Die Datenschutzkommission kann einen Transfer stoppen, wenn Auflagen verletzt werden oder Schäden für Betroffene drohen. Identifizierbare Routen- und Standortdaten unterliegen zudem den Vorschriften zu Standortinformationen.
Ob Nutzerdaten nach einem Goldman-Einstieg tatsächlich das Land verlassen, hängt daher von der konkreten Datenverarbeitung und der Vertragsgestaltung ab. Allein die Rolle als Hauptaktionär ist kein Beleg für Datenabfluss oder Übermittlung.
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