Meta einigt sich mit zweiter Klägerin im Suchtprozess von Los Angeles
Meta hat sich mit einer zweiten Jugendlichen geeinigt, die Instagram und Facebook Suchtdesign vorwarf. In Los Angeles steht nun nur noch Snap vor Gericht.

Meta Platforms hat sich mit einer zweiten US-Jugendlichen außergerichtlich geeinigt, die dem Konzern vorwirft, Instagram und Facebook so gestaltet zu haben, dass sie süchtig machen. Das teilten ihre Anwälte am Freitag mit. Die Klägerin, die als K.D.B. bezeichnet wird, macht die Plattformen für psychische Probleme und Essstörungen mitverantwortlich.
Die Einigung kam, nachdem am Mittwoch die Auswahl der Geschworenen für ein Verfahren in Los Angeles begonnen hatte. Verhandelt werden sollten die Vorwürfe zweier Jugendlicher, genannt S.J. und K.D.B., gegen Meta und Snap, den Betreiber von Snapchat. Mit der ersten Klägerin hatte sich Meta bereits wenige Tage vor Prozessbeginn geeinigt. Damit richtet sich das Verfahren nun allein gegen Snap. Mit TikTok und YouTube, das zu Alphabet gehört, hatten sich beide Mädchen zuvor ebenfalls verglichen.
Vorwürfe der Klägerinnen
Nach eigenen Angaben nutzten die beiden YouTube ab etwa drei Jahren und kamen mit rund neun zu den anderen Plattformen. Sie entwickelten demnach zwanghafte Nutzungsgewohnheiten, die sie auf Funktionen wie Autoplay und endloses Scrollen zurückführen. Die Unternehmen weisen den Vorwurf zurück, ihre Produkte seien darauf ausgelegt, junge Nutzer abhängig zu machen, und verweisen auf Maßnahmen für mehr Sicherheit.
Amy Zeifcoat, Anwältin von K.D.B., erklärte, ihr Team setze sich weiter für mehr Kindersicherheit in sozialen Netzwerken ein und wolle Tech-Konzerne zur Verantwortung ziehen; ihre Mandantin sei erleichtert über die Einigung. Eine Meta-Sprecherin sagte, Vergleiche, Klagerücknahmen und Prozesse gehörten zu solchen Verfahren; das Unternehmen werde sich weiter vor Gericht verteidigen und entwickle seit mehr als zehn Jahren Sicherheitswerkzeuge.
Warum der Fall wichtig ist
Es ist bereits der zweite Prozess in Los Angeles, in dem es um den Vorwurf geht, soziale Netzwerke förderten zwanghafte Nutzung. Der Fall wurde aus Tausenden anhängigen Klagen als Musterverfahren ausgewählt. Ein Urteil der Geschworenen könnte daher beeinflussen, wie Unternehmen und Kläger ähnliche Fälle beilegen.
Im ersten Verfahren dieser Art befanden Geschworene in Los Angeles im März Meta und YouTube der Fahrlässigkeit für schuldig und sprachen einer jungen Frau 6 Millionen Dollar zu. Seither endeten einige weitere Verfahren mit Vergleichen oder zurückgezogenen Klagen; auch der erste Schulbezirk, dessen Fall verhandelt werden sollte, einigte sich mit allen beteiligten Konzernen.
Metas rechtliche Risiken bleiben groß. Im August schloss das Unternehmen Vergleiche über bis zu 18 Milliarden Dollar mit fast allen US-Bundesstaaten und Territorien und sagte Änderungen an Instagram und Facebook für Jugendliche zu. Im Oktober verhängte ein Richter in New Mexico eine Strafe von 25 Milliarden Dollar, nachdem Geschworene befunden hatten, Meta habe Facebook-Nutzer über den Datenschutz getäuscht. Meta kündigte Berufung an.
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