Disney Plus bringt 4K und HDR10 per VP9 zurück – mit Haken
Disney Plus holt 4K und HDR10 per VP9-Codec nach Europa zurück. Doch viele Fernseher unterstützen das Format nicht, und Interdigital geht bereits dagegen vor.

Disney Plus versucht, 4K und HDR in Europa mit einem technischen Kniff zurückzubringen. Laut Unternehmen stehen mittlerweile alle 4K-Titel mit dem Videocodec VP9 statt HEVC bereit, HDR10 läuft über VP9-2. Dolby Vision fehlt weiterhin.
Wie der Streit begann
Ausgangspunkt war eine einstweilige Verfügung wegen Patentverletzungen im November 2025. Daraufhin strich Disney Plus in vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland, die HDR-Formate Dolby Vision und HDR10 Plus sowie 3D-Filme. Eine weitere Gerichtsentscheidung Mitte Juni 2026 sorgte dafür, dass auch 4K UHD und HDR wegfielen.
Im Kern geht es um die angeblich unlizenzierte Nutzung des Codecs HEVC. Die Patente beansprucht das US-Unternehmen Interdigital. Im September 2026 verklagte es Disney wegen ausgebliebener Lizenzgebühren auf 101,7 Millionen Euro Schadenersatz. Verbraucherschützer kritisierten zudem, dass Disney Plus Funktionen gestrichen, den Kundinnen und Kunden aber keine Entschädigung angeboten hatte.
Warum die Lösung hinkt
Der Workaround hilft nur, wenn die Hardware VP9 und VP9-2 dekodieren kann. Millionen Geräte können das nicht, darunter Fernseher von Samsung, Panasonic und LG, der Apple TV 4K sowie Player wie die Nvidia Shield. Unterstützt werden die Codecs von neueren Android-, Amazon-Fire- und Google-TV-Geräten sowie von Hisense-Fernsehern.
Zudem könnte der Trick nur von kurzer Dauer sein. Interdigital besitzt auch Patente auf die beiden VP9-Codecs und soll bereits eine entsprechende Beschwerde eingereicht haben. Fällt ein weiteres Gericht zugunsten des Unternehmens, könnten die Premium-Inhalte erneut verschwinden.
Abonnenten in den betroffenen Ländern sollten daher prüfen, welche Codecs ihr Fernseher oder ihre Streaming-Box unterstützt. Wer ein nicht kompatibles Gerät nutzt, bemerkt keine Veränderung, und Dolby Vision bleibt für alle weiter außen vor.
Wann der Rechtsstreit beigelegt werden könnte, ist bislang nicht bekannt.
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