Cyber Resilience Act: Droht billigen Funkmäusen das Aus in der EU?
Ab Dezember 2027 gelten durch den Cyber Resilience Act auch für günstige Funkmäuse Cybersecurity-Pflichten. Die Zusatzkosten könnten vor allem Budgetmodelle treffen.

Eine Funkmaus für umgerechnet wenige Euro muss bald womöglich ähnliche Cybersicherheits- und Dokumentationsprozesse durchlaufen wie deutlich teurere Hardware. Grund ist der Cyber Resilience Act (CRA), die EU-Verordnung 2024/2847. Die wichtigsten Pflichten gelten ab dem 11. Dezember 2027.
Selbst die einfachste Funkmaus enthält einen Controller, Firmware und ein Funkmodul, das mit einem USB-Empfänger kommuniziert. Der CRA erfasst eine breite Klasse von Produkten mit digitalen Elementen, also auch Peripheriegeräte. Kabelgebundene Geräte fallen ebenfalls darunter; der Umstieg auf USB-Kabel befreit Hersteller daher nicht.
Was die Verordnung verlangt
Der CRA schreibt nicht vor, jede Funkverbindung zu verschlüsseln. Verlangt werden Schutz der Vertraulichkeit und Integrität von Daten, Schutz vor unbefugtem Zugriff und eine Begrenzung des Risikos durch Schwachstellen. Verschlüsselung ist ein möglicher Weg, die konkreten Maßnahmen hängen von einer Risikobewertung ab.
Das Risiko ist real: 2016 machte die Firma Bastille die MouseJack-Schwachstellen öffentlich. Bei einigen Funkgeräten ließen sich gefälschte Befehle senden, die der Rechner als Tastatureingaben deutete – aus bis zu 100 Metern Entfernung. Gesicherte Verbindungen gibt es bereits, etwa Logitechs Logi Bolt.
Hersteller müssen zudem Risiken dokumentieren, gemeldete Schwachstellen bearbeiten und Sicherheitsupdates bereitstellen, grundsätzlich mindestens fünf Jahre, sofern keine kürzere Nutzungsdauer begründet ist. Meldepflichten für schwere Vorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen gelten seit dem 11. September 2026.
Die Kosten sind das eigentliche Problem
Große Hersteller können bestehende Prozesse ausbauen, kleine Anbieter mit Standardcontrollern und zugekaufter Firmware dürften es schwerer haben. Eine im Juni 2026 veröffentlichte ENISA-Umfrage unter 194 Organisationen zeigt: 66 Prozent kannten den CRA, 142 wünschten sich finanzielle Unterstützung. Die Umfrage betraf nicht nur Peripheriehersteller.
Ältere Mäuse verschwinden nach dem 11. Dezember 2027 nicht aus den Regalen. Zuvor in der EU in Verkehr gebrachte Exemplare müssen die neuen Anforderungen grundsätzlich nicht erfüllen, solange sie nicht wesentlich verändert werden; Meldepflichten gelten aber auch für sie. Neu in Verkehr gebrachte Geräte müssen konform sein, selbst wenn das Design älter ist.
Mögliche Folgen sind höhere Preise, weniger Billigmodelle oder mehr Interesse an Kabelmäusen. Das Ende der Funktechnik bedeutet das nicht, wohl aber neue Regeln für Entwicklung und Verkauf.
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