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Vilanova de Arousa: Polizei jagt Müllsünder mit Drohnen

In Vilanova de Arousa (Pontevedra) setzt die Ortspolizei Drohnen gegen illegale Müllablagerungen ein. Die genannten 45.000 Euro gelten aber nicht für einen Fehlwurf am Container.

A police drone flying over a street and wasteland where furniture and rubble have been illegally dumped near a building site.
Bild: genbeta.com

Die Ortspolizei von Vilanova de Arousa in der spanischen Provinz Pontevedra setzt Drohnen ein, um illegale Müllablagerungen aufzuspüren. Die Beamten gehen gegen Personen vor, die Möbel oder Bauschutt im öffentlichen Raum zurücklassen, und weisen auf Strafen von bis zu 45.000 Euro hin.

Diese Summe betrifft jedoch keinen simplen Fehlwurf am Container. Die Drohnen dienen vor allem dazu, die mögliche Herkunft des Abfalls zu ermitteln. Finden die Beamten Schutt, suchen sie per Drohne die Umgebung nach einer nahen Baustelle ab. Laut einem Beamten „ist der Verursacher meist näher, als es scheint“. Festgestellt wurden etwa Lattenroste auf dem Gehweg oder Farbe, die in Grünanlagen entsorgt wurde. Schilder weisen auf die Überwachung hin.

Wie hoch die Bußgelder wirklich sind

Die Luftüberwachung ist seit August 2025 dokumentiert. Damals war von einem Polizeiprotokoll die Rede, das sie mit Aufzeichnungen und Hinweisen aus der Bevölkerung kombiniert. Die Beamten nennen Strafen von 200 oder 500 Euro bis zu 45.000 Euro, je nach Gefährlichkeit. Die schweren Fälle betreffen etwa Renovierungsabfälle oder gefährliche Stoffe.

Auch ist 45.000 Euro nicht die gesetzliche Obergrenze. Artikel 84 des galicischen Abfallgesetzes sieht für schwere Verstöße 901 bis 45.000 Euro vor, für gefährliche Abfälle gilt eine andere Staffelung. Das spanische Abfallgesetz nennt für schwere Verstöße 2.001 bis 100.000 Euro, bei gefährlichen Abfällen oder kontaminierten Böden liegen die Grenzen höher. Hausmüll oder nicht gefährlicher Gewerbeabfall außerhalb der kommunalen Vorgaben gilt als leichter Verstoß. In jedem Fall muss der konkrete Verstoß benannt und nach Einleitung eines Verfahrens begründet entschieden werden.

Der Datenschutz

In ihrem Drohnenleitfaden unterscheidet die spanische Datenschutzbehörde AEPD zwischen Flügen ohne personenbezogene Daten und solchen, bei denen sie zufällig oder gezielt erfasst werden, etwa bei Videoüberwachung. Erkennbare Personen im Bild haben andere Folgen als ein Schutthaufen. Die Behörde empfiehlt, nur das Notwendige aufzunehmen, etwa durch begrenzte Auflösung oder das Ein- und Ausschalten der Aufnahme während des Flugs.

Ein Beschluss zu Fuenlabrada von 2021 betraf Polizeidrohnen zur Verkehrskontrolle. Die Informationspflicht galt durch Schilder, soziale Netzwerke und die Gemeindewebsite als erfüllt, eine vorherige Folgenabschätzung war nötig. Das Verfahren wurde nach Prüfung der Unterlagen eingestellt. Das gilt jedoch nur für dieses Verkehrssystem und lässt sich nicht automatisch auf Vilanovas Abfallüberwachung übertragen.

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