Meta scheitert in Paris: Datenpflicht bei Presse-Leistungsrechten bleibt
Das Berufungsgericht Paris hat Metas Einsprüche gegen einstweilige Maßnahmen der Wettbewerbsbehörde abgewiesen. Der Konzern muss Daten für die Presseverhandlungen liefern.

Meta hat in den Verhandlungen mit der französischen Presse eine weitere juristische Niederlage erlitten. In zwei getrennten Urteilen vom 29. Oktober 2026 wies das Berufungsgericht Paris die Rechtsmittel des Konzerns gegen einstweilige Maßnahmen der französischen Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence) zurück.
Ein Urteil betrifft die Alliance de la presse d'information générale (APIG), das andere die Société des droits voisins de la presse (DVP). Beide Organisationen verhandeln im Namen von Verlagen über die Vergütung aus den verwandten Schutzrechten, die Presseverlagen eine Bezahlung zusichern, wenn Plattformen ihre Inhalte nutzen.
Was die Entscheidung bedeutet
Die Urteile bestätigen die Pflicht für Meta, Daten bereitzustellen. Im Kern geht es um die Frage, wie viel Presseartikel dem Konzern tatsächlich einbringen. Ohne diese Angaben, so die Argumentation der Verlage, lasse sich keine angemessene Vergütung bestimmen. Die einstweiligen Maßnahmen der Wettbewerbsbehörde bleiben damit in Kraft, während das Hauptverfahren weiterläuft.
Warum das wichtig ist
Die Entscheidungen stärken die Position der französischen Verlage in Verhandlungen mit großen Plattformen, die sich lange hinziehen. Zugleich zeigen sie, dass Gerichte Regulierer stützen, die mit einstweiligen Maßnahmen Transparenz erzwingen, wenn Gespräche stocken. Meta muss die Auflagen weiter erfüllen und kann nicht auf eine endgültige Entscheidung warten.
Zum genauen Umfang der Daten, zu Fristen und zu möglichen weiteren Rechtsmitteln von Meta liegen keine Angaben vor.
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