HYBE: Datenleck betrifft ehemalige Mitarbeiter und Partnerfirmen
Über ein Dokumentenvorschau-Tool im internen Freigabesystem haben Angreifer bei HYBE persönliche Daten ehemaliger Beschäftigter und von Partnerfirmen abgegriffen.

Der südkoreanische Unterhaltungskonzern HYBE hat ein Datenleck bestätigt, von dem ehemalige Beschäftigte und Mitarbeitende von Partnerunternehmen betroffen sind. Laut einer Mitteilung auf der offiziellen Website vom 18. Oktober fiel der Vorfall bei einer internen Sicherheitsprüfung auf.
Das Unternehmen stellte Hinweise auf ungewöhnliche Zugriffe von außen auf eine Dokumentenvorschau-Lösung eines externen Anbieters fest, die an das elektronische Freigabesystem angebunden ist. Die Untersuchung ergab, dass einige interne Dokumente auf dem Server dieses Systems und im Spesenabrechnungssystem samt darin enthaltener personenbezogener Daten abgeflossen sind.
Welche Daten betroffen sind
Zu den betroffenen Datenkategorien zählen Namen, koreanische Einwohnerregisternummern, Ausländerregistrierungsnummern, Passnummern, Kontonummern, Kartennummern, Mobil- und Festnetznummern, E-Mail-Adressen, Anschriften, Gesundheitsdaten, Geburtsdaten, IP-Adressen, Personalnummern und Abteilungsnamen. Laut HYBE handelt es sich um Teile der Daten von Partnerfirmen-Kontakten und früheren Beschäftigten.
Die unbefugten Zugriffe erfolgten in zwei Zeiträumen: vom 12. September, 13:16 Uhr, bis 13. September, 11:14 Uhr, sowie vom 3. Oktober, 22:41 Uhr, bis 5. Oktober, 15:05 Uhr.
Reaktion und Empfehlungen
HYBE gibt an, die für den Angriff genutzten IP-Adressen und den Zugriffsweg vollständig gesperrt und den Vorschaudienst umgehend abgeschaltet zu haben. Der Vorfall wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Internet- und Sicherheitsagentur KISA und der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten gemeldet; Betroffene sollen einzeln informiert werden.
Bislang seien keine Fälle von Missbrauch der Daten bekannt. Um Folgeschäden zu verhindern, rät das Unternehmen, nicht auf Nachrichten zu reagieren, die sich als HYBE-Abteilungen oder -Mitarbeitende ausgeben und Kontodaten, Geld oder sensible Unterlagen verlangen. Wer einen Schaden erlitten hat, kann gesetzlichen Schadenersatz fordern und beim Schlichtungsausschuss für Datenschutzstreitigkeiten ein Verfahren beantragen.
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