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Krypto·2 Min. Lesezeit

Community-Banken verklagen OCC wegen Krypto-Treuhandlizenzen

Der Verband Independent Community Bankers of America klagt gegen die US-Bankenaufsicht OCC: Sie habe mit Lizenzen für Krypto-Firmen ihre Befugnisse überschritten.

US federal court building in Washington D.C. with a crypto coin and a community bank storefront in the foreground
Bild: genbeta.com

Der Verband der US-Community-Banken, Independent Community Bankers of America (ICBA), hat die Bankenaufsicht Office of the Comptroller of the Currency (OCC) verklagt. Das Verfahren läuft vor dem Bundesbezirksgericht in Washington D.C. Der Vorwurf: Die OCC habe ihre gesetzlichen Befugnisse überschritten, indem sie Krypto-Unternehmen nationale Treuhandbank-Lizenzen erteilt. Die meisten ICBA-Mitglieder verwalten Vermögen von weniger als 10 Milliarden US-Dollar.

Der Verband verlangt, dass das Gericht eine OCC-Regel samt Auslegungsschreiben 1176 aufhebt und beide für rechtswidrig erklärt. Die OCC soll beides nicht mehr für neue Lizenzen nutzen dürfen, zudem soll die Genehmigung für Protego Holdings annulliert werden.

Die Argumente der Klage

Die Regel wurde am 2. März 2026 veröffentlicht und trat am 1. April in Kraft. Sie ersetzt in der Lizenzverordnung unter anderem den Begriff „Treuhandtätigkeiten“ durch „Geschäfte einer Treuhandgesellschaft und damit verbundene Tätigkeiten“. Die OCC betont in ihrer Mitteilung, die Regel erhöhe oder verringere ihre Lizenzbefugnis „nicht“.

Die ICBA sieht das anders. Nach ihrer Lesart erlaubt die Gesetzesänderung von 1978 nur, eine nationale Bank auf das Treuhandgeschäft zu beschränken. Daher seien nur drei Typen zulässig: Banken mit Einlagengeschäft, Dienstleister für andere Banken und Treuhandbanken. Eine Ausweitung würde laut Klage „eine enorme Lücke in der Finanzregulierung“ schaffen. ICBA-Chefin Rebeca Romero Rainey erklärte, Verbraucher erwarteten zu Recht, dass bundesweit lizenzierte Banken bundesweiten Schutz bieten; digitale Vermögenswerte bei Krypto-Firmen mit Treuhandlizenz hätten diesen nicht.

Für Krypto-Nutzer ist die Einlagensicherung zentral. Treuhandbanken nehmen keine Einlagen an und sind von großen Teilen der Bundesregulierung ausgenommen; ihre Kunden haben keine Einlagensicherung. Die FDIC stellt klar, dass ihr Schutz nur für Einlagen bei versicherten Banken gilt, nicht für Kryptowerte.

Protego und die Lizenzwelle

Protego hat eine vorläufige Genehmigung für vier Geschäftsfelder: Verwahrung, Handelsplattform, eine Plattform, auf der Kunden verwahrte Kryptowerte an andere Kunden verleihen, sowie Token-Emission. Binnen drei Jahren braucht das Unternehmen mindestens 15 Millionen Dollar Kernkapital und liquide Mittel für 180 Tage Betriebskosten. Bis zur endgültigen Lizenz kann die OCC die Zusage ändern oder widerrufen. Die ICBA, die sich gegen die Lizenz gewandt hatte, wirft der OCC vor, Warnungen vor schweren Mängeln bei Risiko- und Kontrollfunktionen sowie fehlender unabhängiger Aufsicht ignoriert zu haben.

Laut Klage hat die OCC unter Trump 21 nationale Treuhandlizenzen genehmigt oder gebilligt, mindestens 13 davon für Krypto-Firmen. Fünf weitere erhielten eine bedingte Zusage, darunter Ripple National Trust Bank, BitGo und Paxos.

Am 26. Oktober, nach Klageeinreichung, gab Ripple die endgültige OCC-Genehmigung für seine Treuhandbank bekannt. Sie soll die Reserven des Stablecoins RLUSD verwalten und Verwahrung digitaler Assets anbieten. Entscheidend ist nun, ob das Gericht der ICBA-Auslegung des Gesetzes von 1978 folgt.

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