Japan: Polizei darf Angriffsserver hacken – GMO beantragt Ersteinsatz
Seit dem 1. Oktober 2026 darf Japans Polizei Server von Cyberangreifern direkt aufsuchen und Bedrohungen beseitigen. GMO Internet hat den ersten Einsatz beantragt.

Japans neue „aktive Cyberabwehr“ steht vor ihrem möglichen ersten Praxisfall. Am 24. Oktober 2026 teilte GMO Internet mit, die Regierung nach einem Angriff auf den Dienst „Onamae.com Desktop Cloud“ um die Anwendung des Systems gebeten zu haben.
Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen japanische Behörden auf Server zugreifen, die für Angriffe genutzt werden, und die Bedrohung direkt entfernen. Bisher bestand Cyberabwehr vor allem aus defensiver Arbeit: Eindringlinge abwehren, verdächtigen Datenverkehr blockieren und beschädigte Systeme wiederherstellen.
So funktioniert die „Zugriffs- und Neutralisierungsmaßnahme“
Das neue Instrument erlaubt es, einen Angriffsserver zu identifizieren, darauf zuzugreifen und schädliche Programme zu stoppen oder zu löschen. Das soll schwere Schäden verhindern oder eindämmen, etwa wenn Angreifer ein Kraftwerk immer wieder von neuen Servern aus attackieren.
Die Umsetzung liegt vor allem bei der Polizei. Bei hochentwickelten, organisierten Angriffen aus dem Ausland können die Selbstverteidigungsstreitkräfte unterstützen. Das Gesetz knüpft den Einsatz an Bedingungen, etwa eine drohende Gefahr für Leben oder Eigentum und Dringlichkeit. Grundsätzlich ist vorab die Genehmigung eines unabhängigen Gremiums nötig, der Aufsichtskommission für Cyberkommunikationsinformationen.
Vorsicht ist geboten, weil Angriffsserver nicht unbedingt den Tätern gehören. Gekaperte Rechner normaler Firmen oder Privatleute können als Zwischenstation dienen; ihre Abschaltung könnte unbeteiligte Dienste lahmlegen.
Der Fall GMO
Bei dem Angriff auf GMO Internet wurden Kundendaten abgegriffen, zudem forderte eine mutmaßliche Täterperson Geld. GMO bat darum, den Fall als ersten Einsatz der aktiven Cyberabwehr zu behandeln und die genutzten Server aufzuspüren und lahmzulegen.
Am 26. Oktober erklärte Chefkabinettssekretär Kihara, die Entscheidung hänge nicht von Anträgen der Unternehmen ab, sondern von den gesetzlichen Voraussetzungen. Zu Einzelfällen äußerte er sich nicht, da dies Angreifern Hinweise liefern könnte. Am 28. Oktober meldete GMO, die Domain einer Seite, auf der die Angreifer Informationen veröffentlichten, sei gesperrt worden. Ob die Regierung tatsächlich eine Zugriffsmaßnahme ergriff, ist unklar.
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