Google Gemini: EuGH-Generalanwalt warnt vor Urheberrechtsverstoß
Ein Generalanwalt am EuGH hält es für möglich, dass Chatbots wie Google Gemini Urheberrechte von Verlagen verletzen, wenn sie Presseartikel für Antworten nutzen.

Google bekommt in Europa neuen rechtlichen Gegenwind: Ein Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union warnt, dass der KI-Chatbot Gemini mit der Nutzung von Presseartikeln für Antworten gegen das Urheberrecht verstoßen könnte. Der Schlussantrag belebt den Streit zwischen Medienhäusern und Technologiekonzernen neu.
Das Verfahren läuft in Luxemburg zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company, das eine Website betreibt, und Google. Es geht darum, ob Gemini Inhalte von Nachrichtenseiten rechtmäßig weiterverwenden darf, um Nutzerfragen zu beantworten. Generalanwalt Maciej Szpunar erklärte, Chatbots auf Basis großer Sprachmodelle könnten Rechte von Verlagen verletzen, wenn sie Presseartikel abrufen und für Antworten nutzen. Das gelte besonders, wenn Abo-Systeme oder technische Schutzmaßnahmen umgangen oder Formulierungen des Originals erkennbar übernommen werden.
Fakten gegen Ausdrucksform
Laut der Stellungnahme schützt das Urheberrecht keine bloßen Fakten und Informationen aus Nachrichtenberichten, sondern die originelle Formulierung und Ausdrucksweise. Entscheidend ist daher, wie Artikel genutzt und wiedergegeben werden.
Für das Training von KI-Modellen sei die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials dagegen durch die Ausnahme für Text- und Data-Mining im EU-Recht erlaubt, so Szpunar. Zudem gebe es in dem Fall keine Belege, dass Google die Artikel des ungarischen Verlags zum Training von Gemini genutzt habe.
Positionen von Google und Verlegern
Google betont, die europäischen Text-und-Data-Mining-Ausnahmen seien wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Entwicklung von KI. Gemini lerne Sprachmuster, um neue Antworten zu erzeugen, und nicht, um Presseinhalte zu kopieren. Außerdem biete das Unternehmen Werkzeuge, mit denen Rechteinhaber steuern können, ob und wie ihre Inhalte in KI-Diensten erscheinen.
Der European Publishers Council fordert dagegen eine klare Trennung zwischen der Indexierung durch Suchmaschinen und der Nutzung von Artikeln für KI-Antworten, die den Besuch der Originalseiten überflüssig machen können. Die Abhängigkeit der Verlage von Google für Reichweite dürfe nicht dazu führen, dass ihre Inhalte ohne Rechteschutz für KI-Dienste genutzt werden, zumal Zusammenfassungen und Direktantworten zunehmen.
Wie es weitergeht
Der Schlussantrag ist nicht bindend, der Gerichtshof folgt ihm aber in vielen Fällen. Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Es könnte klarere Regeln für die Nutzung von Presseartikeln in Chatbot-Antworten bringen und das Verhältnis zwischen Tech-Konzernen und Medienhäusern prägen, auch bei der Frage der Vergütung.
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